Entwurf eines Gesetzes zum assistierten Suizid und zur Suizidpräventionsberatung

Um nach der Unwirk­sam­keit des frü­he­ren § 217 StGB dau­er­haft umfas­sen­de Rechts­si­cher­heit für Ster­be­wil­li­ge wie auch hilfs­be­rei­te Ärzt*innen her­zu­stel­len, bedarf es einer ein­deu­ti­gen Rege­lung des assis­tier­ten Sui­zids. Dies schließt die gesetz­li­che Ein­rich­tung einer qua­li­fi­zier­ten Sui­zid­prä­ven­ti­ons­be­ra­tung ein. Anfang April 2020 hat des­halb die Huma­nis­ti­sche Ver­ei­ni­gung den fol­gen­den Rege­lungs­vor­schlag unterbreitet.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben