Entwurf eines Gesetzes zum assistierten Suizid und zur Suizidpräventionsberatung

Um nach der Unwirk­sam­keit des frü­he­ren § 217 StGB dau­er­haft umfas­sen­de Rechts­si­cher­heit für Ster­be­wil­li­ge wie auch hilfs­be­rei­te Ärzt*innen her­zu­stel­len, bedarf es einer ein­deu­ti­gen Rege­lung des assis­tier­ten Sui­zids. Dies schließt die gesetz­li­che Ein­rich­tung einer qua­li­fi­zier­ten Sui­zid­prä­ven­ti­ons­be­ra­tung ein. Anfang April 2020 hat des­halb die Huma­nis­ti­sche Ver­ei­ni­gung den fol­gen­den Rege­lungs­vor­schlag unterbreitet.

Benachteiligung im Bereich des Hochschulwesens

Stu­die­ren­de mit huma­nis­ti­schen Lebens­auf­fas­sun­gen sind poli­tisch schlech­ter gestellt als kirch­lich bzw. reli­gi­ös ori­en­tier­te Kom­mi­li­to­nIn­nen. Huma­nis­mus gehört zwei­fel­los zu den gro­ßen Tra­di­ti­ons­li­ni­en der euro­päi­schen Phi­lo­so­phie und Geis­tes­ge­schich­te. Er kann aus der Ent­wick­lung des moder­nen, offe­nen Euro­pas nicht weg­ge­dacht wer­den. Huma­nis­ti­sche Ideen und Phi­lo­so­phien waren und sind kon­sti­tu­tiv für unse­re frei­heit­li­che Gesell­schaft, für die Gesetz­ge­bung und Rechtsprechung. […]

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