Der Jurist Dr. Thomas Heinrichs hat für die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes eine Expertise zum Begriff „Weltanschauung“ und Benachteiligungsrisiken aufgrund der Abwesenheit einer Konfession verfasst. Heinrichs sagt, gegen Diskriminierungen können Konfessionsfreie auf zwei Weisen vorgehen: politisch und juristisch.
Die Expertise von Thomas Heinrichs zum Themenbereich „Weltanschauung als Diskriminierungsgrund“ wurde Ende September im Rahmen des laufenden ADS-Themenjahres unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ veröffentlicht.
Weiterlesen auf www.glaeserne-waende.de…