Weltanschauung als Diskriminierungsgrund

Der Jurist Dr. Thomas Heinrichs hat für die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes eine Expertise zum Begriff „Weltanschauung“ und Benachteiligungsrisiken aufgrund der Abwesenheit einer Konfession verfasst. Heinrichs sagt, gegen Diskriminierungen können Konfessionsfreie auf zwei Weisen vorgehen: politisch und juristisch.

Die Exper­ti­se von Tho­mas Hein­richs zum The­men­be­reich „Welt­an­schau­ung als Dis­kri­mi­nie­rungs­grund“ wur­de Ende Sep­tem­ber im Rah­men des lau­fen­den ADS-The­men­jah­res unter dem Mot­to „Frei­er Glau­be. Frei­es Den­ken. Glei­ches Recht.“ veröffentlicht.

Wei­ter­le­sen auf www.glaeserne-waende.de

 

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