Grundfragen und Aspekte der Verwirklichung humanistischer Prinzipien und Werte können in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens eine wichtige Rolle spielen. Humanistische Politik reflektiert dabei empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse wie ebenso konkrete soziale, kulturelle, ökonomische u. a. Zusammenhänge. Sie stellt im Ergebnis einen produktiven Ausgleich zwischen differierenden oder widerstreitenden Interessen und Idealvorstellungen her.
Während für viele Bereiche des öffentlichen Lebens sowie viele soziale, kulturelle, ökonomische Zusammenhänge und Themen eine große Zahl humanistisch geprägter Institutionen – ob als Vereine, Stiftungen, Gewerkschaften, gGmbHs u. a. – bereits tätig ist, bestehen in weltanschauungspolitischer Hinsicht bisher große Lücken. Das IHP zeigt diese Lücken und wirkt auf ihre Schließung hin.
Einrichtungen der frühkindlichen Förderung wie Kitas, die öffentlichen Schulen und die Hochschulen: Sie sind gleichermaßen Schmelztiegel wie Säulen einer offenen, freiheitlichen und gerechten Gesellschaft. Doch spiegelt sich der weltanschauliche und kulturelle Pluralismus unserer Gesellschaft überall aus humanistischer Sicht angemessen wider? Gewährleisten die bestehenden Rahmenbedingungen tatsächlich Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit sowie staatliche Neutralität, beispielsweise beim vorhandenen Angebot an Kita-TrägerInnen und ihrer pädagogischen Konzepte, oder auch im Rahmen der schulischen Wertebildung und der Förderung von Studierenden?
Das IHP schaut hier genauer hin.
„Kultur ist natürlich ein wichtiger Standortfaktor. Kultur ist aber vor allem eins: Ausdruck von Humanität. Man kann Gesellschaften sehr wohl daran erkennen, wie sie mit ihrer Kultur umgehen.“ So die Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einem Interview mit der ZEIT im Juli 2019. Und nicht nur bei der Bundesregierung erfreut sich der Begriff „Kulturnation“ großer Beliebtheit, wenn es darum geht, die Bundesrepublik Deutschland positiv zu charakterisieren – nicht zuletzt, um Investitionen von bis zu vierstelligen Millionenbeträgen im Rahmen der Kulturförderung zu begründen. Denn ob auf Bundes‑, Landes- oder kommunaler Ebene: Staatliche Kulturförderung ist für ein dichtes Netz „geistiger Tankstellen“ (Grütters) in Deutschland unverzichtbar. Doch während beispielsweise unter dem Stichwort „christlich-jüdische Traditionen“ die Selbstverständlichkeit von Fördermaßnahmen weitverbreitet ist, sehen sich humanitätsfördernde Konzepte und Projekte unter anderen Vorzeichen Nachfragen, deutlichem Desinteresse oder Widerstand ausgesetzt.
Das IHP dokumentiert und analysiert derartige Vorgänge.
Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände beschäftigten im Jahr 2015 mit mehr als 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen (1,19 Mio. davon als hauptamtliche MitarbeiterInnen in Diakonie und Caritas, dazu kommen noch Auszubildende, FSJ-Leistende und PraktikantInnen etc. sowie die Angestellten und KirchenbeamtInnen der „verfassten Kirche“). Sie bilden zusammen den viertgrößten Arbeitgeber Deutschlands, nach den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, dem öffentlichen Dienst und dem Einzelhandel. Der Anteil an geweihtem Personal liegt bei unter fünf Prozent. 60 Prozent aller Arbeitsplätze im sozialen Sektor werden von den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden gestellt. Angesichts dieser Zahlen ist deutlich, dass diese als Arbeitgeber nicht nur den Arbeitsmarkt der sozialen Berufe dominieren, sondern dass darüber hinaus das Beschäftigungsvolumen der Wohlfahrtspflege für die gesamte Volkswirtschaft von größter Bedeutung ist. Benachteiligungen, die hier festzustellen sind, wiegen daher besonders schwer.
Das IHP zeigt, wie politische Lösungen aussehen könnten.
Das Fernsehen ist laut der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation weiterhin das reichweitenstärkste Medium in Deutschland, gefolgt vom Hörfunk und den Tageszeitungen. Auf die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender entfielen im Jahr 2017 laut der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich 46,7 Prozent der durchschnittlichen Nutzung, auf die ARD-Hörfunkprogramme 55 Prozent.
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind auch in unserem Zusammenhang von besonderer Relevanz: zum einen, weil sie sich durch die Gesamtheit der GebührenzahlerInnen finanzieren, und zum anderen, weil das verfassungsrechtliche Gebot zur Gleichbehandlung des religiös gebundenen und des nicht religiös gebundenen Teils der Bevölkerung dort selbstverständlich ist – oder besser: sein sollte. Denn bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass dies bei weitem nicht der Fall ist.
Das IHP untersucht und erklärt, wo und warum.
Die Einrichtungen des Gesundheitswesens sind eine weitere tragende Säule der öffentlichen Infrastruktur. Zwei Faktoren lassen auch diesen Bereich besonders betrachtungswürdig sein: Zum einen hat das Prinzip der Subsidiarität zu einer vielfältigen Trägerlandschaft geführt, in der u. a. kirchliche Einrichtungen einen erheblichen Anteil haben. Zum anderen kommt es in der Gesundheitsversorgung nicht selten auf grundlegendere ethische Fragestellungen an, bspw. in Hinsicht auf die reproduktive Gesundheit, der Autonomie am Lebensende und beim Thema Organspenden.
Das IHP beleuchtet, inwiefern humanistische Grundsätze und Prinzipien beachtet werden sollten bzw. wodurch sie verletzt werden.
Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.