Unsere Themen

Grund­fra­gen und Aspek­te der Ver­wirk­li­chung huma­nis­ti­scher Prin­zi­pi­en und Wer­te kön­nen in fast allen Berei­chen des öffent­li­chen Lebens eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Huma­nis­ti­sche Poli­tik reflek­tiert dabei empi­ri­sche und wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se wie eben­so kon­kre­te sozia­le, kul­tu­rel­le, öko­no­mi­sche u. a. Zusam­men­hän­ge. Sie stellt im Ergeb­nis einen pro­duk­ti­ven Aus­gleich zwi­schen dif­fe­rie­ren­den oder wider­strei­ten­den Inter­es­sen und Ide­al­vor­stel­lun­gen her.

Wäh­rend für vie­le Berei­che des öffent­li­chen Lebens sowie vie­le sozia­le, kul­tu­rel­le, öko­no­mi­sche Zusam­men­hän­ge und The­men eine gro­ße Zahl huma­nis­tisch gepräg­ter Insti­tu­tio­nen – ob als Ver­ei­ne, Stif­tun­gen, Gewerk­schaf­ten, gGmbHs u. a. – bereits tätig ist, bestehen in welt­an­schau­ungs­po­li­ti­scher Hin­sicht bis­her gro­ße Lücken. Das IHP zeigt die­se Lücken und wirkt auf ihre Schlie­ßung hin.

Bil­dungKul­turArbeits­marktÖffent­lich-recht­li­cher Rundfunk/MedienGesundheitswesen/MedizinWei­te­re Themen
Bil­dung

Ein­rich­tun­gen der früh­kind­li­chen För­de­rung wie Kitas, die öffent­li­chen Schu­len und die Hoch­schu­len: Sie sind glei­cher­ma­ßen Schmelz­tie­gel wie Säu­len einer offe­nen, frei­heit­li­chen und gerech­ten Gesell­schaft. Doch spie­gelt sich der welt­an­schau­li­che und kul­tu­rel­le Plu­ra­lis­mus unse­rer Gesell­schaft über­all aus huma­nis­ti­scher Sicht ange­mes­sen wider? Gewähr­leis­ten die bestehen­den Rah­men­be­din­gun­gen tat­säch­lich Chan­cen­gleich­heit und Chan­cen­ge­rech­tig­keit sowie staat­li­che Neu­tra­li­tät, bei­spiels­wei­se beim vor­han­de­nen Ange­bot an Kita-Trä­ge­rIn­nen und ihrer päd­ago­gi­schen Kon­zep­te, oder auch im Rah­men der schu­li­schen Wer­te­bil­dung und der För­de­rung von Studierenden?

Das IHP schaut hier genau­er hin.

Kul­tur

„Kul­tur ist natür­lich ein wich­ti­ger Stand­ort­fak­tor. Kul­tur ist aber vor allem eins: Aus­druck von Huma­ni­tät. Man kann Gesell­schaf­ten sehr wohl dar­an erken­nen, wie sie mit ihrer Kul­tur umge­hen.“ So die Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Moni­ka Grüt­ters in einem Inter­view mit der ZEIT im Juli 2019. Und nicht nur bei der Bun­des­re­gie­rung erfreut sich der Begriff „Kul­tur­na­ti­on“ gro­ßer Beliebt­heit, wenn es dar­um geht, die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land posi­tiv zu cha­rak­te­ri­sie­ren – nicht zuletzt, um Inves­ti­tio­nen von bis zu vier­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trä­gen im Rah­men der Kul­tur­för­de­rung zu begrün­den. Denn ob auf Bundes‑, Lan­des- oder kom­mu­na­ler Ebe­ne: Staat­li­che Kul­tur­för­de­rung ist für ein dich­tes Netz „geis­ti­ger Tank­stel­len“ (Grüt­ters) in Deutsch­land unver­zicht­bar. Doch wäh­rend bei­spiels­wei­se unter dem Stich­wort „christ­lich-jüdi­sche Tra­di­tio­nen“ die Selbst­ver­ständ­lich­keit von För­der­maß­nah­men weit­ver­brei­tet ist, sehen sich huma­ni­täts­för­dern­de Kon­zep­te und Pro­jek­te unter ande­ren Vor­zei­chen Nach­fra­gen, deut­li­chem Des­in­ter­es­se oder Wider­stand ausgesetzt.

Das IHP doku­men­tiert und ana­ly­siert der­ar­ti­ge Vorgänge.

Arbeits­markt

Die Kir­chen und ihre Wohl­fahrts­ver­bän­de beschäf­tig­ten im Jahr 2015 mit mehr als 1,3 Mil­lio­nen Arbeit­neh­me­rIn­nen (1,19 Mio. davon als haupt­amt­li­che Mit­ar­bei­te­rIn­nen in Dia­ko­nie und Cari­tas, dazu kom­men noch Aus­zu­bil­den­de, FSJ-Leis­ten­de und Prak­ti­kan­tIn­nen etc. sowie die Ange­stell­ten und Kir­chen­be­am­tIn­nen der „ver­fass­ten Kir­che“). Sie bil­den zusam­men den viert­größ­ten Arbeit­ge­ber Deutsch­lands, nach den Betrie­ben der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie, dem öffent­li­chen Dienst und dem Ein­zel­han­del. Der Anteil an geweih­tem Per­so­nal liegt bei unter fünf Pro­zent. 60 Pro­zent aller Arbeits­plät­ze im sozia­len Sek­tor wer­den von den kirch­li­chen Wohl­fahrts­ver­bän­den gestellt. Ange­sichts die­ser Zah­len ist deut­lich, dass die­se als Arbeit­ge­ber nicht nur den Arbeits­markt der sozia­len Beru­fe domi­nie­ren, son­dern dass dar­über hin­aus das Beschäf­ti­gungs­vo­lu­men der Wohl­fahrts­pfle­ge für die gesam­te Volks­wirt­schaft von größ­ter Bedeu­tung ist. Benach­tei­li­gun­gen, die hier fest­zu­stel­len sind, wie­gen daher beson­ders schwer.

Das IHP zeigt, wie poli­ti­sche Lösun­gen aus­se­hen könnten.

Öffent­lich-recht­li­cher Rundfunk/Medien

Das Fern­se­hen ist laut der ARD/ZDF-Lang­zeit­stu­die Mas­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on wei­ter­hin das reich­wei­ten­stärks­te Medi­um in Deutsch­land, gefolgt vom Hör­funk und den Tages­zei­tun­gen. Auf die Pro­gramm­an­ge­bo­te der öffent­lich-recht­li­chen Fern­seh­sen­der ent­fie­len im Jahr 2017 laut der Kom­mis­si­on zur Ermitt­lung der Kon­zen­tra­ti­on im Medi­en­be­reich 46,7 Pro­zent der durch­schnitt­li­chen Nut­zung, auf die ARD-Hör­funk­pro­gram­me 55 Prozent.
Die öffent­lich-recht­li­chen Sen­de­an­stal­ten sind auch in unse­rem Zusam­men­hang von beson­de­rer Rele­vanz: zum einen, weil sie sich durch die Gesamt­heit der Gebüh­ren­zah­le­rIn­nen finan­zie­ren, und zum ande­ren, weil das ver­fas­sungs­recht­li­che Gebot zur Gleich­be­hand­lung des reli­gi­ös gebun­de­nen und des nicht reli­gi­ös gebun­de­nen Teils der Bevöl­ke­rung dort selbst­ver­ständ­lich ist – oder bes­ser: sein soll­te. Denn bei nähe­rer Betrach­tung zeigt sich, dass dies bei wei­tem nicht der Fall ist.

Das IHP unter­sucht und erklärt, wo und warum.

Gesundheitswesen/Medizin

Die Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens sind eine wei­te­re tra­gen­de Säu­le der öffent­li­chen Infra­struk­tur. Zwei Fak­to­ren las­sen auch die­sen Bereich beson­ders betrach­tungs­wür­dig sein: Zum einen hat das Prin­zip der Sub­si­dia­ri­tät zu einer viel­fäl­ti­gen Trä­ger­land­schaft geführt, in der u. a. kirch­li­che Ein­rich­tun­gen einen erheb­li­chen Anteil haben. Zum ande­ren kommt es in der Gesund­heits­ver­sor­gung nicht sel­ten auf grund­le­gen­de­re ethi­sche Fra­ge­stel­lun­gen an, bspw. in Hin­sicht auf die repro­duk­ti­ve Gesund­heit, der Auto­no­mie am Lebens­en­de und beim The­ma Organspenden.

Das IHP beleuch­tet, inwie­fern huma­nis­ti­sche Grund­sät­ze und Prin­zi­pi­en beach­tet wer­den soll­ten bzw. wodurch sie ver­letzt werden.

Welt­an­schau­li­che Neu­tra­li­tät staat­li­cher Einrichtungen
Mei­nungs- und Pressefreiheit
Seel­sor­ge und ethi­sche Qua­li­fi­zie­rung in der Bundeswehr
Fei­er­tags­ge­setz­ge­bung, Fei­er- und Gedenkkultur

Den Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten wer­den die Ver­ei­ni­gun­gen gleich­ge­stellt, die sich die gemein­schaft­li­che Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung zur Auf­ga­be machen.

Arti­kel 137 Abs. 7 WRV i. V. m. Arti­kel 140 GG

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