Religion und Weltanschauung im Recht

Das Verhältnis zwischen der Politik auf Bundes- wie Länderebene und den Religionen bzw. Weltanschauungen befindet sich seit mehreren Jahrzehnten in einer deutlichen Schieflage – Tendenz zunehmend, denn immer mehr Menschen gehören zu keiner Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft.

Erst­mals in die­ser Form wid­met sich das jüngs­te Buch des Juris­ten und Ver­fas­sungs­rechts­exper­ten Tho­mas Hein­richs dem The­men­kom­plex von Reli­gi­on und Welt­an­schau­ung im Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, sowohl auf ver­fas­sungs­recht­li­cher wie ein­fach­ge­setz­li­cher Ebe­ne. In dem Sam­mel­band mit acht Auf­sät­zen zu aktu­el­len The­men wie dem Reli­gi­ons- und Ethik­un­ter­richt an der Schu­le, der Inte­gra­ti­on des Islams und dem kirch­li­chen Arbeits­recht fin­det sich eine bis­her ein­zig­ar­ti­ge Dar­stel­lung des Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­rechts unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen kon­fes­si­ons­frei­er Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Die­se reprä­sen­tie­ren mitt­ler­wei­le ein gutes Drit­tel der Bevöl­ke­rung in Deutschland.

Tho­mas Hein­richs ver­weist auf rele­van­te Bei­spie­le für teils gra­vie­ren­de Defi­zi­te bzw. Reform­be­dar­fe und macht Vor­schlä­ge auch unter Berück­sich­ti­gung der euro­pa­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Zugleich geht er ein auf den Begriff der Welt­an­schau­ung im deut­schen und euro­päi­schen Recht, ana­ly­siert die sozio­lo­gisch gepräg­te Ver­wen­dung des Begriffs durch das Bun­des­ver­fas­sungs- und Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, prä­sen­tiert phi­lo­so­phisch-juris­ti­sche Über­le­gun­gen zum Ver­hält­nis von Reli­gi­on bzw. Welt­an­schau­ung und Poli­tik. Des Wei­te­ren skiz­ziert Hein­richs das „Dis­kri­mi­nie­rungs­ri­si­ko Welt­an­schau­ung“, auch anhand sei­ner im ver­gan­ge­nen Jahr von der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des in Auf­trag gege­be­nen und ver­öf­fent­lich­ten Exper­ti­se dazu.

Schwer­punk­te sei­ner Auf­sät­ze lie­gen auf der Kir­chen­för­mig­keit des bis­her ange­wand­ten Rechts der Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten im deut­schen wie euro­päi­schen Rah­men, der mora­li­schen bzw. wer­te­bil­den­den Erzie­hung an der Schu­le und der Pri­vi­le­gie­rung der Kir­chen im Arbeits­recht der Bundesrepublik.

Zum Pro­blem­feld der Kir­chen­för­mig­keit von Geset­zen und Poli­tik kon­sta­tiert Hein­richs unter ande­rem: „Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat im Hin­blick auf die Kir­che in meh­re­ren Urtei­len immer wie­der betont, dass die Wahl der Orga­ni­sa­ti­ons­form Teil des reli­giö­sen Selbst­be­stim­mungs­rechts ist. Das kann für ande­re Reli­gio­nen oder Welt­an­schau­un­gen nicht anders gel­ten. Eine Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung darf nicht wegen der von ihr aus reli­giö­sen oder welt­an­schau­li­chen Grün­den gewähl­ten Orga­ni­sa­ti­ons­form benach­tei­ligt wer­den.“ Und wei­ter: „Dass die Inte­gra­ti­on nicht kirch­lich orga­ni­sier­ter Reli­gio­nen und Welt­an­schau­un­gen in Deutsch­land auch eine Modi­fi­zie­rung des Rechts ver­langt, wird schon seit län­ge­rem von Juris­ten bejaht. Pas­siert ist aber bis­her nichts – außer dass die Gerich­te zum Teil die Aus­le­gung der Geset­ze der Wirk­lich­keit ange­nä­hert haben. Noch immer erwar­tet der Staat, dass sich die nicht kirch­lich orga­ni­sier­ten Reli­gio­nen und Welt­an­schau­un­gen dem Mus­ter der Kir­chen pas­sen. Das ist weder juris­tisch noch poli­tisch ver­tret­bar“, so Tho­mas Heinrichs.

Tho­mas Heinrichs
Reli­gi­on und Welt­an­schau­ung im Recht – Pro­blem­fäl­le am Ende der Kirchendominanz
Rei­he Huma­nis­mus­per­spek­ti­ven, Bd. 2
Ali­bri Ver­lag, Aschaf­fen­burg 2017
269 Sei­ten, kartoniert
22 Euro
ISBN 978–3‑86569–271‑9
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  3. „Reli­gi­ons­po­li­tik der Bun­des­re­pu­blik ist dysfunktional“

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